Reifenwechsel

Jährlich im Oktober erfolgt der Wechsel von Sommer- auf Winterreifen. Doch was ist mit der Profiltiefe? Wann ist ein Reifen alt? Hierzu unser kleines Reifen ABC.

Alter:

Reifen, die schon zehn Jahre alt sind, fangen an auszuhärten und werden gegen neue ausgetauscht. Auskunft über das Herstellungsdatum gibt die DOT-Nummer auf der Reifenflanke. Beispiel: 0411 = 4. Kalenderwoche 2011.

Auswuchten:

Wir wuchten Reifen vor der Montage aus. Damit laufen sie wieder rund und werden gleichmäßig abgefahren.

Fülldruck:

Mit dem korrekten Luftdruck fährt es sich sicherer, länger und kostengünstiger. Die Angaben stehen auf dem Tankdeckel oder an der Fahrertür. Geprüft wird immer am kalten Reifen.

Größe:

Die passenden Reifengrößen sind im alten Fahrzeugschein oder in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 gelistet. Wir helfen beim Reifenkauf nicht nur bei der richtigen Wahl, sondern auch bei der für das Fahrzeug passende Dimension.

M+S-Reifen:

Die Bezeichnung steht auf Winter- und Ganzjahresreifen und bedeutet Matsch + Schnee. Sie dürfen demzufolge auch im Winter gefahren werden. Wir raten jedoch zu denen mit dem Schneeflockensymbol. Sie sind speziell für den Kälteeinsatz konzipiert.

Profil:

Obwohl gesetzlich ein Mindestprofil von 1,6 Millimeter vorgeschrieben ist, empfehlen wir für die Winterware mindestens vier Millimeter. Gemessen wird an der abgefahrensten Stelle.

RDKS:

Für die Montage und Demontage von Pneus mit Reifendruck-Kontrollsystemen (RDKS) sind Spezialwissen und -werkzeug gefragt. Diese Arbeiten gehören in Profi-Hand. RDKS-Reifen sind seit November 2014 in allen neu zugelassenen Fahrzeugen Pflicht.

Wechsel:

Der Gesetzgeber schreibt kein konkretes Datum vor, wohl aber eine der Witterung angepasste Bereifung. Allgemein gilt die Regel: Winterreifen werden von Oktober bis Ostern gefahren. Wir empfehlen die Umrüstung, wenn die Temperaturen dauerhaft unter sieben Grad Celsius rutschen.

Winterreifenpflicht:

In Deutschland müssen Fahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Winterreifen fahren. Wer die situative Winterreifen-Pflicht missachtet, muss mit mindestens 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.